Leider musste ich feststellen, dass das Bauen von Umfahrungsstraßen in Österreich nicht mehr beherrscht wird. Vielleicht gibt es ja an irgendeiner technischen Hochschule im Ausland einen entsprechenden Lehrstuhl, der ein paar Fachleute entsenden könnte, um uns unter die Arme zu greifen. Bis dahin ein paar von mir schnell aufgestellte Grundregeln. Die meisten sind auch auf andere Straßen- oder Bahnprojekte anwendbar.
1. Wenn ich einen Ort umfahre, dann darf die Umfahrungsstraße natürlich nicht mitten durch den Ort gehen, denn sonst wäre sie ja keine Umfahrungsstraße. Auch darf sie nicht nur einen Block weit der ursprünglichen Straße ausweichen und flugs mit Verkehrserregern besiedelt sowie durch ein Dutzend Kreisverkehre auf 2 Kilometer zerhackt werden. In diesem Fall ist sie einfach nur eine Straße, aber kein Umfahrungsstraße (-> Tulln).
2. Eine Umfahrungsstraße funktioniert nur dann, wenn man sie auch fertig baut. Das heißt: Man darf nicht eine mehrspurige Autobahn kurz vor dem Ende des zu umfahrenden Gebiets an einer Ampel verenden lassen (siehe früher A23 Breitenlee).
3. Ist das Ziel der Umfahrungsstraße, den Schwerverkehr aus dem Ortskern zu entfernen, sollte die Straße in jede Richtung zweispurig sein, weil die Autofahrer sonst nicht überholen können und lieber weiterhin durch den Ort fahren („endlich sind wir die LKW los“). Auch sollte eine solche Umfahrung traktor- und fahrradfrei sein. Für diese Verkehrsteilnehmer kann man Begleitstreifen errichten.
4. Eine Umfahrungsstraße gilt nur dann als solche, wenn man die Nähe des umfahrenen Orts wenigstens noch erahnen kann. Falls man auch ohne Sichtbehinderung durch Erdwälle oder Lärmschutzwände zu beiden Seiten kein einziges Gebäude erkennen kann, wurde über das Ziel hinausgeschossen. Indiz für diesen Fehler sind Wegweiser wie „Zentrum 3 km“. (-> Laa an der Thaya)
5. Die Umfahrungsstraße muss von Anfang bis Ende einen einheitlichen Namen haben. Richtig: „L 1234 Umfahrung Hasenhausen“. Falsch: „A1/A21/A23/S2/A22/S33“ (-> „Regionenring Wien“)
6. Nicht nur die lange Strecke zwischen A und B, sondern auch die jeweiligen Anbindungen an A und B sollten möglichst direkt sein. Negativbeispiel ist hier die Nordautobahn, denn die verfehlt unten Wien und oben Mistelbach (um je ca. 15 km). Letzteres ist zudem zwar klarer Endpunkt im Norden, wird aber auf keinem Wegweiser erwähnt. Vielmehr wird man von Wien aus nach Mistelbach auf die rückgebaute B7 geleitet, eine verschnörkelte Berg-und-Tal-Bahn ohne Überholmöglichkeit, auf der sich unsere Kinder mit dem Moped derstessen dürfen.
7. Ist eine Umfahrungsstraße als Überlandstraße angelegt, soll Tempo 100 gelten. Ist sie eine Autobahn, dann Tempo 130. In einem Autobahntunnel ohne Pannenstreifen kann eventuell 100 gerechtfertigt sein, in einem modernen Tunnel mit Pannenstreifen ist aber ebenfalls 130 angebracht. Jedenfalls ist 80/100 auf einer Autobahn wie der S2 zwischen Eibesbrunn und Korneuburg ein Unfug.
8. Ein Tunnel muss einen Zweck erfüllen. Im Fall einer niveaufreien Kreuzung für andere Verkehrswege oder der Schaffung einer Überquerungsmöglichkeit für Wildtiere ist das gegeben. Hingegen ist es nicht gegeben, wenn sich über dem Tunnel nur die gleichen Felder wie zuvor befinden und jede Ansiedlung über einen Kilometer entfernt ist (-> S2 Stetten). Auch das Argument der Arbeitsbeschaffung für die Bauträger in Krisenzeiten lasse ich nicht gelten.
9. Ist die Umfahrungsstraße eine Autobahn, muss sie „A irgendwas“ heißen. Ist sie eine Freilandstraße, dann „B irgendwas“ oder „L irgendwas“. Ist sie eine Schnellstraße (um etwa 1/3 schmäler als eine Autobahn und weniger aufwändig ausgebaut), dann lautet die korrekte Bezeichnung „S irgendwas“. Die „Wiener Südumfahrung“-Autobahn wollte man ursprünglich B 301 nennen (gehts noch?!); heute heißt sie „S1“. Beides ein Holler.
10. Zu den Zeiten, als Politiker technokratisch-rücksichtslose Wahnsinnsvorhaben wälzten (v.a. 70-er Jahre), waren Bürgerinitiativen eine ganz gute Sache, um hier überhaupt eine Gegenstimme zu erheben. Heute kommt zumindest eine Gegenstimme sowieso aus der Opposition, und Bürgerinitiativen (pro und kontra) gibt es zusätzlich noch im Überfluss. Jede Seite (privat, aber auch politisch) bildet eine oder mehrere Initiativen und bietet Experten und Expertisen auf, die meist alles und davon das Gegenteil belegen. Das ist dasselbe wie beim politischen Lobbying, das aber zurecht einen miesen Ruf hat, während beim Wort „Bürgerinitiative“ oft die basisdemokratische Schwärmerei ausbricht. Die Zeiten, als solche Initiativen noch eine Berechtigung hatten, sind aber vorbei. Im Endeffekt zählt nur das Prinzip der indirekten Demokratie: Wer uns fähig genug erscheint, die richtigen Entscheidungen zu treffen, wird gewählt. Wenn er versagt, wird er nicht wiedergewählt - trotz aller Risiken die sauberste Vorgangsweise. Bürgerinitiativen und sonstigen Lobbying-Organisationen darf beim Straßenbau wie auch bei anderen Vorhaben keine gesteigerte Bedeutung zugemessen werden. Die Politiker sollen sich im Vorfeld informieren und dann die beste Entscheidung durchziehen.