Letztens war hier von einem wichtigen ethischen Grundsatz die Rede, nämlich dass
die Freiheit des Einzelnen dort endet, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Dieser Grundsatz eignet sich hervorragend zum Abklopfen von gesellschaftlichen Lenkungsmaßnahmen. Ich habe versucht, auf ihm aufbauend eine schlüssige Argumentation zur Frage
Rauchverbot in der Gastronomie – ja oder nein – herauszuarbeiten. Das Ganze ist natürlich extrem kopflastig, aber wie ich hoffe, auch endlich einmal vernünftig durchdacht, logisch und nachvollziehbar. Wenn Sie Lust haben, folgen Sie meinem Gedankenexperiment.
Neben dem obenstehenden Grundsatz verwende ich noch einen Weiteren, nämlich jenen, dass man
wenn man im Licht der Gesellschaftsordnung zwei Interessen abwägt, jenes mehr zählt, das der Gesellschaft insgesamt besser dient. Der Zweck der Gesellschaftsordnung wiederum ist, für ein möglichst qualitätsvolles Zusammenleben der Individuen zu sorgen, auf Basis der Lustmaximierung jedes Einzelnen.
Was gibt es für Gründe gegen das Rauchen; warum will ein Nichtraucher nicht in der Nähe eines Rauchers sein?
1. Passivrauchen ist erwiesenermaßen ungesund. Nur wenn man es in Grenzen hält, kann man es ohne Schaden zu nehmen ertragen. Servierpersonal aber setzt sich auf jeden Fall gefährlichem Passivrauch aus; folgerichtig dürfte es aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes eigentlich kein Servierpersonal in Raucherlokalen geben.
2. Zigarettenrauch stinkt: Ansichtssache. Babygeschrei stört: auch Ansichtssache. Doch es gibt einen Unterschied: Babygeschrei kommt von Babys, und die sind für unsere Gesellschaft nötig. Beim Rauchen handelt es sich um die Befriedigung einer persönlichen Sucht, das bringt der Gesellschaft rein gar nichts (außer der Steuern auf die Zigaretten).
3. Kleidung stinkt schon nach 5 Minuten im Raucherlokal, und der Nichtraucher trägt den Gestank auch noch zu sich nach Hause. Viele Raucher verstehen das Argument nicht, weil sie Zigarettenrauch nicht als unangenehm empfinden oder ihn kaum mehr selbst wahrnehmen. Man könnte sich jedoch genauso an Flatulenz- oder einen leichten Verwesungsgeruch gewöhnen.
4. Hustenreiz und Augenbrennen: Hier werden die Schleimhäute und Atemwege von Menschen tatsächlich beeinträchtigt. Dabei handelt es sich um keine Paranoia, das ist evident. Wiederum stecken Raucher das weg, weil sie sich daran gewöhnt haben.
Und die geeigneten Gegenmaßnahmen?
Erst die Frage,
wozu überhaupt Gegenmaßnahmen: Wenn einer etwas tut, das andere stört, dann darf er das in Anlehnung an die oben benannten Grundsätze nur dann, wenn es insgesamt für alle („die Gesellschaft“) von Vorteil ist. Aus diesem Grund sind auch harte Drogen verboten (die Gesellschaft will ihre Mitglieder vor Drogensucht und -tod schützen), es gibt Überholverbote (nur weil
einer das Risiko in Kauf nimmt, dass ein riskanter Überholvorgang schiefgeht, dürfen noch nicht andere gefährdet werden), und die Gerichte dürfen Sexualmörder einsperren.
Beim Rauchen störe ich andere in einer Weise, die deren Wohlbefinden und teilweise sogar deren Gesundheit beeinträchtigen kann. Eine gesellschaftliche Legitimation dafür kann ich als Raucher nicht vorweisen. Deshalb hat meine Freiheit in diesem Fall dort zu enden, wo die der anderen beginnt, und ich muss dafür sorgen, dass diese von meinem Rauchen verschont bleiben. Natürlich darf ich aber, wenn ich andere nicht störe, weiterhin rauchen, denn ich schade ja nur mir selbst, und auf eine Stufe mit harten Drogen kann das Zigarettenrauchen wohl kaum gestellt werden (es ist weniger schädlich, und man kann relativ leicht damit selbst aufhören).
Lösung A wäre, dass der Nichtraucher sich vom Raucher fernhält. Wenn aber beispielsweise der Großteil der interessanten Lokale Raucherlokale sind, muss man abwägen,
was moralisch mehr zählt: Das Recht des Rauchers, rauchend in Lokale zu gehen, oder das Recht des Nichtrauchers, belästigungsfrei in
dieselben Lokale zu gehen. Auch hier heißt es wieder: Welchen Gemeinnutzen hat das eine, welchen das andere? Eindeutig hat der Nichtraucher das berechtigtere Interesse, und ergo ist Lösung B – der Raucher lässt das Rauchen oder hält sich vom Nichtraucher fern – besser als Lösung A.
Lösung C gibt es auch noch: Der Raucher raucht, aber stört den Nichtraucher dabei nicht. Das kann funktionieren, wenn man in Lokalen
Raucherabteile einrichtet und die Trennung vom Nichtraucherbereich tatsächlich funktioniert. (Nach der Argumentation im letzten Absatz dürfen dabei aber nicht die Nichtraucher in einer unattraktiven Ecke versteckt werden.) Diese Lösung ist vollkommen in Ordnung.
Will man jedoch auch funktionierende Raucherabteile verbieten, dann ist das nur aus zwei Gründen legitim: Erstens wegen des Dilemmas mit dem Servierpersonal (Arbeitnehmerschutz), und zweitens, wenn man das Argument der Volksgesundheit bringt: Die Gesellschaft muss endlich weniger rauchen, damit die Leute länger leben (ihr eigenes langfristiges Interesse), wegen der Vorbildfunktion gegenüber der Jugend und/oder wegen der Kosten für das Gesundheitswesen. Diese Argumentation ist aber problematisch: Wie weit darf der Staat in die persönliche Freiheit eingreifen, wie weit darf man die „Freiheit des Anderen“ abstrahieren? Wenn unsere Enkelkinder auch mit dem Rauchen anfangen, nur weil wir heute keine strengeren Regelungen einführen, überschreiten wir damit die Grenze zu ihrer „Freiheit“? Und welche Gründe wären dabei legitim? Im Zweifelsfall ist mit derart abstrakten Argumenten eher Zurückhaktung angebracht, denn hier besteht tatsächlich die Gefahr der Überregulierung mit schlechtem Vorbild für andere Bereiche des Lebens.
Zusammenfassend: Ich komme zu dem Schluss, dass nur dann, wenn die Freiheit des Einzelnen durch das Rauchen, das letztlich keinen gesellschaftlichen Interessen dient, die Freiheit des Anderen einschränkt, das Rauchen verboten werden muss. Also in Gaststätten grundsätzlich ja, aber in Bereichen, wo andere nicht beeinträchtigt werden können, unbedingt nein.